Sitzung des IGB-Vorstandes

Bei der 17. Sitzung des IGB-Vorstandes, die vom 29. November bis 1. Dezember in Brüssel stattfand, wurde eine Organisation, die General Federation of Iraqi Trade Unions (GFITU), als neues IGB-Mitglied aufgenommen.

Darüber hinaus beschloss der Vorstand, künftig auch Beschäftigte in der informellen Wirtschaft, die den indischen Gewerkschaftsbünden INTUC and HMS angehören, offiziell als IGB-Mitglieder anzuerkennen. Nach der Berücksichtigung der in der informellen Wirtschaft tätigen Mitglieder des INTUC beläuft sich der Mitgliederstand des IGB somit auf insgesamt 202 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 331 Mitgliedsorganisationen und 163 Ländern und Hoheitsgebieten. Die Gewerkschaft HMS wird dem IGB die Zahl ihrer Mitglieder in der informellen Wirtschaft nach einer genauen Überprüfung innerhalb ihrer eigenen Strukturen mitteilen.

Der Vorstand hat dem stellvertretenden Generalsekretär Wellington Chibebe, der den IGB verlassen und die Leitung des IAO-Büros für Ostafrika in Daressalam übernehmen wird, seinen Dank und seine Anerkennung ausgesprochen und Mamadou Diallo zum geschäftsführenden stellvertretenden Generalsekretär gewählt.

Einer der zentralen Punkte auf der Vorstandstagesordnung war die Vorbereitung des 4. IGB-Weltkongresses, der auf Einladung der dänischen Mitgliedsorganisationen LO und FTF vom 2.–7. Dezember 2018 in Kopenhagen stattfinden wird. Das Kongressthema lautet „Building Workers’ Power: Die Regeln neu festlegen“, womit das Thema des Kongresses 2014 in Berlin fortgeführt und der bereits erteilte Auftrag untermauert wird. Es geht darum, mehr Mitglieder zu gewinnen und den Einfluss der Gewerkschaften auszubauen, um das aktuelle, von der Wirtschaft beherrschte Globalisierungsmodell durch Kampagnen für globale und innerstaatliche rechtliche Rahmenbedingungen, die die Menschen in den Vordergrund stellen und die ungebremste Macht multinationaler Unternehmen und Finanzinstitute eindämmen, in Frage zu stellen.

Der Kongress wird eine Mischung aus Plenar- und Subplenarsitzungen umfassen, um zahlreiche interaktive Debatten und eine umfassende Beteiligung der Kongressteilnehmer/innen zu ermöglichen. Im Rahmen der Kongressvorbereitungen wird Anfang 2018 ein Entwurf der Kongresserklärung zur Diskussion verschickt werden, ebenso wie eine Einladung an die Mitgliedsorganisationen, Satzungsänderungsanträge einzureichen. Damit wird die Frist für die Kongressvorbereitungen, die laut Satzung spätestens sechs Monate vor dem Kongress beginnt, verlängert. Bei den nächsten Sitzungen des IGB-Lenkungsausschusses im März und im Mai 2018 und des Vorstandes im Mai werden Vorschläge und Rückmeldungen der Mitgliedsorganisationen zur Vorbereitung des Kongresses erörtert werden, und ein Sonderbereich auf der Internetseite des IGB wird einen Gedankenaustausch über die Vorschläge der Mitgliedsorganisationen ermöglichen. Der Vorstand hat das Angebot des britischen Gewerkschaftsbundes TUC begrüßt, die nächste Vorstandssitzung am 24. und 25. Mai 2018 in London auszurichten.

Der Vorstand hat die Arbeitspläne für 2018 im Rahmen der IGB-Frontlines (Sklaverei beenden, die Macht der Unternehmen in Lieferketten eindämmen und für Klimagerechtigkeit und einen gerechten Übergang sorgen) gebilligt. Das Ende des Kafala-Systems und weitere wichtige Arbeitsmarktreformen in Katar waren ein Höhepunkt der Kampagne gegen Sklaverei, und es wird nun vorrangig darum gehen, Maßnahmen gegen Kafala in anderen Golfländern zu ergreifen und 2018 50 Ratifizierungen des IAO-Zwangsarbeitsprotokolls zu erreichen. Die Tatsache, dass beim G20-Gipfel im Jahr 2017 erkannt wurde, dass Arbeitnehmerrechtsverletzungen nicht Teil des Wettbewerbs sein dürfen und dass Mindestlöhne zum Leben ausreichen müssen, war ein wichtiger Schritt, und der Beginn einer weltweiten Lohnkampagne mit Mehrländerinitiativen in Afrika, Asien und Lateinamerika sowie gemeinsame Aktionen mit dem EGB in Europa waren Höhepunkte der Kampagne für die Eindämmung der Macht der Unternehmen. Diese Arbeit wird während des Jahres 2018 intensiviert werden. Die Berücksichtigung eines gerechten Übergangs im Pariser Klimaschutzabkommen und die laufende Arbeit des IGB-Zentrums für einen gerechten Übergang werden durch die Integration klimaspezifischer Tätigkeiten in die Globale Organisierungsakademie und die Kampagnenarbeit bezüglich des Rechtes der Beschäftigten darauf, zu erfahren, was ihr Arbeitgeber in Sachen Klimaschutz unternimmt und plant, untermauert werden.

Der Vorstand hat darüber hinaus die Pläne für die Prioritäten des IGB im Jahr 2018 gebilligt, darunter das Programm „Count us In!“ zur Erhöhung der Zahl der weiblichen Gewerkschaftsmitglieder und der Vertretung von Frauen in den Führungsgremien der Gewerkschaften; das Programm für gefährdete Länder, inklusive des Arbeitnehmerrechtsindexes und juristischer Unterstützung für unsere Mitgliedsorganisationen; sowie das Thema globale Migration mit Schwerpunkt auf dem Globalen Pakt der UN für Migration. Die Arbeit im Zusammenhang mit dem prioritären Thema globale Kohärenz hat dazu beigetragen, dass sich alle wichtigen internationalen Institutionen des Ausmaßes der wirtschaftlichen Ungleichheit bewusst geworden sind, und im Jahr 2018 wird es schwerpunktmäßig darum gehen, sicherzustellen, dass Löhne, Sozialschutz und Tarifverhandlungen im Vordergrund stehen. Dies wird eine Kampagne für die weltweite Ratifizierung aller Kernarbeitsnormen der IAO sowie des Übereinkommens 155 zum Arbeitsschutz im Vorfeld des 100-jährigen Bestehens der IAO im Jahr 2019 beinhalten. Zudem hat der Vorstand die mit dem Beschluss der Europäischen Säule sozialer Rechte mit Erfolg gekrönten Bemühungen des EGB gewürdigt. Im Rahmen der Globalen Organisierungsakademie des IGB wurden bereits mehrere Hundert leitende und assoziierte Organisator/innen geschult, und diese Arbeit wird während des Jahres 2018 fortgesetzt und ausgebaut werden.

Der Vorstand hat einen Bericht zum Thema „Frieden, Freiheit und Demokratie“ angenommen und zur Kenntnis genommen, dass eine Woche nach seiner Sitzung eine generationsübergreifende Konferenz zu diesem Thema stattfindet. Der TUAC gab einen Überblick über die Weltwirtschaftslage und der FNV (Niederlande) über die Arbeit des Ausschusses für Arbeitnehmerkapital.

Ein Bericht zum Thema „Die Zukunft der Arbeit gestalten“, mit wichtigen Punkten zur Wirtschaftslage, zu Regulierungsfragen, Technologie und Maßnahmen der Gewerkschaften in diesem Bereich, wurde vom Vorstand angenommen, wobei er die Notwendigkeit betonte, Beschäftigten, die in „Plattform“-Unternehmen arbeiten oder ähnliche Tätigkeiten verrichten, Tarifverhandlungsrechte zu sichern und seitens des IGB dafür zu sorgen, dass innovative Ansätze der Gewerkschaften mit Blick auf die neuen Herausforderungen gefördert und publik gemacht werden. Mit Unterstützung der Beratungsgruppe zur Zukunft der Arbeit wird dieser Bericht überarbeitet und im Rahmen des Konsultations- und Politikgestaltungsprozesses im Vorfeld des Kongresses an die Mitgliedsorganisationen verschickt werden. Die Beratungsgruppe wird zudem die Arbeitnehmervertreter/innen bei ihrer Arbeit in der IAO-Kommission zur Zukunft der Arbeit unterstützen.

Der Vorstand hat die Berichte der Regionalorganisationen und -strukturen des IGB angenommen, ebenso wie die Berichte über die Frauenorganisierungsversammlung 2017 und des Frauenausschusses, des Ausschusses für Menschen- und Gewerkschaftsrechte sowie des Jugendausschusses.

Mit der Billigung des IGB-Haushalts für 2018 wurde auch eine 2%ige Erhöhung der Mitgliedsbeiträge beschlossen.

Mit seinem Beschluss, mehrere Millionen Mitglieder der indischen Mitgliedsorganisationen INTUC und HMS in der informellen Wirtschaft offiziell als IGB-Mitglieder zu berücksichtigen, hat der Vorstand anerkannt, dass diese Beschäftigten zwar keine nennenswerten Beiträge entrichten können, aber fester Bestandteil der indischen Gewerkschaftsbewegung sind und ihre Präsenz in den Gewerkschaften gewürdigt werden sollte.

Der Vorstand hat zur Kenntnis genommen, dass zehn lateinamerikanische Mitgliedsorganisationen mit ihrem Beschluss, den TUCA zu verlassen und eine separate Regionalorganisation zu gründen, im Widerspruch zu den Interessen des IGB gehandelt haben und beschlossen, die IGB-Mitgliedschaft dieser Organisationen formell auszusetzen, wobei jedoch die Möglichkeit offengelassen wurde, Gespräche mit diesen Organisationen zu führen, falls sie aus der separaten Organisation austreten und zum TUCA zurückkehren, bevor beim anstehenden IGB-Weltkongress möglicherweise ihr endgültiger Ausschluss beschlossen wird. Die betroffenen Organisationen sind: FTA (Aruba), Força Sindical (Brasilien), CAT (Chile), CGT (Kolumbien), CGTC (Curaçao), CSE (Ecuador), CROC (Mexiko), CTM (Mexiko), CGTP (Panama) und CNT (Paraguay).

Der Vorstand hat drei Entschließungen angenommen: zu Argentinien, um den Beschluss der Regierung, die Teilnahme zivilgesellschaftlicher Organisationen an der WTO-Ministerkonferenz im Jahr 2017 in Buenos Aires zu unterbinden, zu verurteilen; zur Elfenbeinküste, um das Vorgehen der Regierung zu verurteilen, die Aktivitäten der Zivilgesellschaft beim Afrika-Europa-Bürgerforum verhindert hat; und zu Venezuela, um die Bedeutung grundlegender Arbeitnehmerrechte und eines Dialogs mit Blick auf eine demokratische Lösung für die derzeitigen Probleme zu betonen.