Jährliche Übersicht des IGB

Die jährliche Übersicht des IGB über die Gewerkschaftsrechte dokumentiert eine dramatische Zunahme der an Gewerkschaftern verübten Morde im Jahre 2009: Die Zahl der Getöteten ist auf 101 gestiegen – eine Zunahme um 30% gegenüber dem Vorjahr. Die heute veröffentliche Übersicht offenbart auch einen wachsenden Druck auf grundlegende Arbeitnehmerrechte in aller Welt infolge der Auswirkungen der internationalen Wirtschaftskrise auf den Arbeitsmarkt.

Von den 101 Morden geschahen 48 in Kolumbien, 16 in Guatemala, 12 in Honduras, sechs in Mexiko, sechs in Bangladesch, vier in Brasilien, drei in der Dominikanischen Republik, drei auf den Philippinen, einer in Indien, einer im Irak und einer in Nigeria. Zweiundzwanzig der getöteten kolumbianischen Gewerkschafter waren hochrangige Gewerkschaftsführer, fünf davon Frauen, womit die Anschlagsserie des Vorjahres unvermindert anhielt. Die Zunahme der Gewalt in Guatemala und Honduras folgte ebenfalls dem Trend der vergangenen Jahre.

„Kolumbien war erneut das Land, in dem der Einsatz für grundlegende Arbeitnehmerrechte mehr als anderswo einem Todesurteil gleichkommen kann, trotz der PR-Kampagne der kolumbianischen Regierung, die das Gegenteil zu suggerieren versuchte. Die Verschlechterung der Situation in Guatemala, Honduras und einigen anderen Ländern ist ebenfalls Anlass zu äußerster Besorgnis,” so IGB-Generalsekretär Guy Ryder.

Der Bericht für dieses Jahr verzeichnet erneut eine umfassende Liste von Übergriffen auf Gewerkschafter, die einen Kampf um die Verteidigung der Interessen von Beschäftigten führen, diesmal in 140 Ländern. Viele weitere Übergriffe finden im Bericht keine Erwähnung, da berufstätige Frauen und Männer keine Möglichkeit haben, sich Gehör zu verschaffen oder weil sie es aus Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes oder gar um ihre persönliche Sicherheit nicht wagen, darüber zu berichten. Neben der schockierenden Liste der Morde enthält die Übersicht eine ausführliche Dokumentation von Belästigungen, Einschüchterung und anderen Formen einer gewerkschaftsfeindlichen Verfolgung.

Weitere zehn Mordversuche und 35 schwer wiegende Todesdrohungen wurden registriert, auch diese wiederum in Kolumbien und Guatemala. Weiterhin blieben viele Gewerkschafter im Gefängnis, und rund 100 wurden im Jahre 2009 neu inhaftiert. Viele weitere wurden festgenommen, vor allem in Iran, Honduras, Pakistan, Südkorea, der Türkei und Simbabwe. In einer Reihe weiterer Länder verschlechterte sich die allgemeine Situation der Gewerkschaftsrechte weiter, unter anderem in Ägypten, der Russischen Föderation, in Südkorea und in der Türkei.

Antidemokratische Kräfte richteten weiterhin ihre Angriffe gegen gewerkschaftliche Aktivitäten, weil sie wissen, dass die Gewerkschaften oft an vorderster Front für die Verteidigung der Demokratie eintreten. Dies zeigte sich in Honduras während der gewalttätigen Ausschreitungen nach dem Staatsstreich und in Guinea bei einer Protestkundgebung gegen die herrschende Junta, die am 28. September in ein schreckliches Massaker mündete.

Zahlreiche Fälle einer Niederschlagung von Streiks und der Unterdrückung streikender Beschäftigter wurden in allen Regionen dokumentiert. Tausende von Beschäftigten, die auf die Straße gingen, um die Zahlung ausstehender Löhne einzufordern, harte Arbeitsbedingungen oder die schweren Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise anzuprangern, wurden verprügelt und verhaftet, unter anderem in Algerien, Argentinien, Belarus, Birma, Côte d’Ivoire, Ägypten, Honduras, Indien, Iran, Kenia, Nepal, Pakistan und der Türkei. Aus vielen Ländern wurde über Entlassungen von Beschäftigten wegen ihrer gewerkschaftlichen Aktivitäten berichtet. In Bangladesch starben sechs Beschäftigte in der Bekleidungsindustrie, die in den Streik getreten waren, um eine Lohnerhöhung und die Bezahlung ausstehender Löhne durchzusetzen, nach einem Polizeieinsatz.
Die Zerschlagung und Unterdrückung von Gewerkschaften durch Arbeitgeber hielt auf breiter Front an. In verschiedenen Ländern drohten Unternehmen den Beschäftigten mit einer Schließung des Betriebs oder einer Verlagerung von Produktionsstätten, falls sie eine Gewerkschaft gründen oder sich einer solchen anschließen sollten. Oft weigerten sich Arbeitgeber schlicht, mit legitimen Arbeitnehmervertretern zu verhandeln, und die Behörden unternahmen nichts. Teilweise wurden Arbeitsgesetze geändert, um mehr „Flexibilität” zu schaffen und soziale Wohlfahrtssysteme zu verwässern, was oft Auswirkungen auf die bestehenden Arbeitsbeziehungen hatte und damit die Gewerkschaftsrechte einschränkte.
Die Unterminierung international anerkannter Arbeitsnormen setzte immer mehr Beschäftigte Unsicherheit und Verletzbarkeit am Arbeitsplatz aus, wobei heute etwa 50% der Beschäftigten weltweit in einem prekären Beschäftigungsverhältnis stehen. Dies betraf Beschäftigte in Freien Exportzonen, insbesondere in Südostasien und Mittelamerika, Hausangestellte, insbesondere im Nahen Osten und in Südostasien, und Migranten und in der Landwirtschaft Beschäftigte. In vielen der am schwersten betroffenen Sektoren ist der Anteil der weiblichen Beschäftigten besonders hoch. Weiterhin ist eine Zunahme informeller Beschäftigung und die Entwicklung neuer „atypischer” Beschäftigungsformen in allen Regionen wie auch in allen Industriebereichen zu beobachten. Die Schwierigkeiten dieser Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder ihre gewerkschaftlichen Rechte auszuüben, hängen direkt mit ihrer äußerst gefährdeten Position auf dem Arbeitsmarkt zusammen.

Diese Übersicht beleuchtet auch viele Fälle, in denen, obwohl die Gewerkschaftsrechte offiziell gesetzlichen Schutz genießen, Beschränkungen der Reichweite von Gesetzen und eine lasche oder überhaupt unterbleibende Durchsetzung die Verletzbarkeit von Beschäftigten verschärften, die ohnehin schon inmitten der Krise schwer zu leiden haben. In einer großen Zahl von Ländern gibt es schwer wiegende Einschränkungen für Streiks oder sind diese überhaupt verboten. Weiterhin machen komplexe Verfahrensvorschriften, die Vorschrift einer obligatorischen Schlichtung und die Handhabung einer äußerst großzügigen Auslegung von „wesentlichen Diensten” die Ausübung von Gewerkschaftsrechten in der Praxis oft unmöglich, womit Beschäftigten ihre legitimen Rechte auf eine gewerkschaftliche Vertretung und eine Teilnahme an gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen verwehrt werden.

Im IGB-Bericht wird darauf verwiesen, dass 2009 das IAO-Übereinkommen 98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes auf Kollektivverhandlungen seit 60 Jahren bestand, das aber von Ländern wie Kanada, China, Indien, Iran, der Republik Korea, Mexiko, Thailand, den USA und Vietnam nach wie vor nicht ratifiziert wurde. Damit ist fast die Hälfte der erwerbstätigen Bevölkerung der Welt nicht von diesem Übereinkommen erfasst.
„Die diesjährige IGB-Übersicht zeigt, dass die Mehrzahl der Beschäftigten in der Welt nach wie vor keinen wirksamen Schutz ihres Rechts, Gewerkschaften zu gründen und Tarifverhandlungen zu führen, genießen. Dies ist ein wesentlicher Faktor bei der langfristigen Zunahme des wirtschaftlichen Ungleichgewichts innerhalb und zwischen Ländern. Ein unzureichendes Einkommen eines großen Teils der Beschäftigten in der Welt war mitursächlich für die internationale Wirtschaftskrise und erschwert es erheblich, die Wirtschaft auf den Weg eines nachhaltigen Wachstums zu bringen,” so Ryder.

Volltext der Übersicht
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