In Tunesien hat die Regierung die bürgerlichen Freiheiten weiter eingeschränkt und führende Gewerkschaftsmitglieder schikaniert und verfolgt. Die Behörden haben den Erlass Nr. 54 in Kraft gesetzt, der die bloße Äußerung von Meinungsverschiedenheiten, Protesten oder Forderungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einer Geldstrafe von 50.244 TND (16.279 US$) ahndet. Dieser Erlass wurde von den Behörden mit äußerster Strenge durchgesetzt. Angesichts dieser Strafe laufen Gewerkschaftsaktivist*innen, die es wagen, ihren normalen Pflichten nachzukommen, ständig Gefahr, verhaftet und zu harten Strafen verurteilt zu werden.
Außerdem hat die Gewerkschaft Union Générale Tunisienne du Travail (UGTT) Dutzende von Seiten in den sozialen Medien überwacht, auf denen die Organisation angegriffen und die Gewerkschaftsarbeit und Gewerkschaftsmitglieder diffamiert wurden. Am 3. Mai 2023 hat die Staatsanwaltschaft den Generalsekretär der Gewerkschaft der Beschäftigten des Kulturministeriums (Syndicat de base des agents et cadres du ministère des Affaireres culturelles), Nasser Ben Amara, wegen eines Facebook-Posts, in dem er den Präsidenten der Republik kritisierte, in Haft genommen. In dem anschließenden Gerichtsverfahren wurde er jedoch vom Vorwurf der Missachtung eines Amtsträgers in Ausübung seines Amtes freigesprochen.
Verhaftung eines führenden Gewerkschaftsvertreters
Taher Mezzi, stellvertretender Generalsekretär der UGTT und zuständig für den Privatsektor, wurde am 29. Februar 2024 verhaftet. Laut UGTT „eine rein politische Entscheidung und eine erfundene Angelegenheit". Die UGTT hat die Freilassung von Mezzi und die Einstellung des Verfahrens gefordert und vermutet, dass die Verhaftung kurz vor einer geplanten Protestbewegung in La Kasbah vorgenommen wurde, um die Gewerkschaft zu schwächen und zu gefährden und die unabhängige Gewerkschaftsbewegung insgesamt zu beeinträchtigen.