Diskriminierung

Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben heute entweder keine Arbeit oder sind gezwungen, bestimmte Tätigkeiten auszuüben oder bekommen weniger Lohn aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Religion, Hautfarbe, Nationalität, ihrer ethnischen Herkunft, sexuellen Orientierung, politischen Meinung, sozialen Herkunft, ihres Alters oder ihrer Behinderung. Diskriminierung am Arbeitsplatz ist ein weit verbreitetes und hartnäckiges Phänomen und kann im Laufe der Zeit auch sehr heimtückische Formen annehmen, wie etwa die Voreingenommenheit gegen Menschen mit HIV/AIDS. Eine gerechtere Verteilung von Beschäftigungsmöglichkeiten, Produktivkräften und -mitteln, einschließlich Bildung, ist dringend notwendig.

Die Erlangung von Gleichstellung bei der Arbeit ist ein wichtiges Ziel der Gewerkschaftsbewegung. Der IGB und seine Mitgliedsorganisationen setzen sich ein im Kampf gegen Diskriminierung, für die Förderung von Chancengleichheit und Vielfalt am Arbeitsplatz. Die Sicherstellung der Annahme und Durchführung von wirksamen Rechtsvorschriften ist zwar unerlässlich, sie reicht jedoch allein nicht aus. Der soziale Dialog und Kollektivverhandlungen sind wichtige Instrumente zur Beseitigung von diskriminierenden Praktiken. Die Kampagnen von Gewerkschaften und Mobilisierungsarbeit bieten die notwendige Unterstützung, wenn es darum geht, eingefahrene Stereotypen und Vorurteile in Frage zu stellen und Antworten der Politik hervorzubringen. Im Kontakt mit Menschen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind, bieten Gewerkschaften nicht nur eine starke Plattform, über die Rechte eingefordert werden können. Gewerkschaften steigern so auch ihre Möglichkeiten, verschiedene Gruppen in unseren vielfältigen Gesellschaften zu organisieren.

Kontakt

Carmen Smenjaud
Abteilung Gleichstellung
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