IGB-Vorstand: Sitzung am 13. Januar

Der IGB-Vorstand hat am 13. Januar erneut virtuell getagt, um folgende Fragen zu erörtern:

  • Die Führungsspitze des IGB für die Zeit bis zur nächsten Sitzung des Vorstandes am 11. März, wenn er über die Position Luca Visentinis beraten wird, der aktuell von seinem Amt suspendiert ist,
  • Eine unabhängige externe Prüfung aller Finanzfragen im Hinblick auf die Umstände im Zusammenhang mit den Vorwürfen sowie der finanziellen Regeln und Verfahren des IGB und
  • Die Einsetzung einer Sonderkommission, die die Umstände im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegenüber Luca Visentini untersuchen wird, einschließlich der Ergebnisse der externen Prüfung und weiterer Fragen, darunter die finanziellen Regeln und Verfahren des IGB, die Durchführung von Wahlen und damit zusammenhängende Fragen.

Der Vorstand hat beschlossen, dass der stellvertretende Generalsekretär Owen Tudor bis zum 11. März weiterhin die Aufgaben des Generalsekretärs übernehmen wird, in enger Zusammenarbeit mit der IGB-Präsidentin, ihrer Stellvertreterin und ihrem Stellvertreter sowie der stellvertretenden Generalsekretärin und dem anderen stellvertretenden Generalsekretär.

Der Vorstand hat zudem die Aufgabenbereiche für die externe Prüfung und die Sonderkommission festgelegt und sich auf die Kriterien für die Zusammensetzung der Sonderkommission verständigt. Der Kommission, die vermutlich sieben bis zehn Mitglieder haben wird, werden frühere führende Persönlichkeiten der internationalen Gewerkschaftsbewegung mit umfangreichen internationalen Erfahrungen aus jeder Region und unabhängige Rechtssachverständige, die sich mit der Gewerkschaftsbewegung auskennen, angehören.

Über das Ergebnis der unabhängigen externen Prüfung wird dem IGB-Vorstand Bericht erstattet, ebenso wie den gewählten internen Rechnungsprüfern des IGB, die unabhängig vom Sekretariat sind und um Kommentare dazu gebeten werden. Auch die Sonderkommission wird über das Ergebnis unterrichtet werden und ihren eigenen ersten Bericht bei der Vorstandssitzung im März vorlegen. Es ist davon auszugehen, dass sie ihre Arbeit bezüglich der Regeln und Verfahren des IGB sowie die Prüfung der Frage, ob die Arbeit des IGB im Zusammenhang mit Katar extern beeinflusst wurde, danach fortsetzen wird. Empfehlungen, mit denen sich der Vorstand im März nicht befassen muss, werden bei einer späteren Sitzung des Vorstandes vorgelegt. Die Arbeit der Sonderkommission wird von der IGB-Präsidentin, der stellvertretenden Präsidentin und dem stellvertretenden Präsidenten unterstützt, die nicht zum IGB-Personal gehören. Die Zusammensetzung der Sonderkommission wird bekannt gegeben, wenn sie feststeht.

Beschlossen wurde zudem die Einführung von Schutzmaßnahmen für Whistleblower unter den Mitarbeitenden und dass sich die Sonderkommission zwar vor allem auf den Wahlkampf im Vorfeld des 5. IGB-Weltkongresses in Melbourne konzentrieren, aber auch frühere Wahlen berücksichtigen solle.

Der Vorstand hat bekräftigt, dass der IGB jede Form von Korruption verurteilt und entschlossen ist, für die höchsten Standards in Bezug auf die Rechenschaftspflicht zu sorgen sowie seine Arbeit für arbeitende Menschen überall auf der Welt fortzusetzen.