Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die Menschenrechte der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften und Tarifverhandlungen

Der IGB hat gemeinsam mit den internationalen Branchengewerkschaftsverbänden IndustriALL Global Union und UNI Global Union sowie mit der Kampagne für saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign) ein Hintergrundpapier zu den "Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte" und den Menschenrechten der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften und Tarifverhandlungen zusammengestellt.

Es heißt in dem Papier, dass das Recht auf den Beitritt zu bzw. die Gründung einer Gewerkschaft und das Recht auf Tarifverhandlungen erworbene Menschenrechte sind, die in den Verantwortungsbereich nahezu aller Unternehmen unter so gut wie allen Umständen oder Rahmenbedingungen fallen. Ferner wird erläutert, was die Achtung dieser Menschenrechte für ein Unternehmen konkret bedeutet:

• - Es darf nichts tun, was die Beschäftigten davon abhalten würde, ihr Recht auf die Gründung von bzw. den Beitritt zu einer Gewerkschaft wahrzunehmen.

• - Es darf keine Gelegenheit für wirkliche Verhandlungen ausschlagen.

• - Es hat eine Sorgfaltspflicht ("due diligence") hinsichtlich der Feststellung und Verhinderung gewerkschaftsfeindlicher Maßnahmen und Praktiken sowie der Wiedergutmachung negativer Auswirkungen auf die Wahrnehmung dieser Rechte durch andere Geschäftspraktiken.

Das Papier wurde der Arbeitsgruppe Menschenrechte und transnationale sowie andere Wirtschaftsunternehmen zur Erörterung vorgelegt. Diese Arbeitsgruppe wurde 2011 vom UN-Menschenrechtsrat als Folgemaßnahme zu den Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte eingerichtet.

Leitlinien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die Menschenrechte der Beschäftigten auf die Gründung von und den Beitritt zu Gewerkschaften und Tarifverhandlungen