Gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen, seinen Regionalorganisationen, den Globalen Gewerkschaftsföderationen und nichtstaatlichen Organisationen organisiert der IGB Kampagnen für die universelle Achtung der Gewerkschaftsrechte, wie in den Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) verankert.
Der IGB verteidigt Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, wenn ihre grundlegenden Menschenrechte aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit verletzt werden. Er wehrt sich aber auch gegen andere Arbeitnehmerrechtsverletzungen und sonstige Verletzungen der Menschenrechte, vor allem wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon betroffen sind.