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Corona: Kurzarbeit-Paket sichert Beschäftigung

ÖGB, Gewerkschaften und AK haben ein Hilfspaket für ArbeitnehmerInnen gefordert, das jetzt von Sozialpartnern und Bundesregierung gemeinsam geschnürt wurde: Für die Kurzarbeit, die vielen Unternehmen durch die Corona-Krise helfen wird, stehen 400 Millionen Euro Soforthilfe zur Verfügung.

Update: 1. April 2020

Ende März wurde die Aufstockung des Finanzrahmens für Kurzarbeit auf eine Milliarde Euro angehoben. Zur Vorfinanzierung der Löhne wurden Überbrückungskredite durch Banken zugesichert.

Es geht um Schicksale, um Existenzen

Wolfgang Katzian, ÖGB-Präsident

„Es geht nicht um Kompromisse, es geht um Schicksale, um Existenzen", betonte ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bei der Präsentation des Kurzhilfepakets im Rahmen der Maßnahmen der Bundesregierung für Standort und Beschäftigung am 14. März. „Dieses Kurzarbeits-Soforthilfepaket ist ein erster wichtiger Schritt.“

Soziale Staffelung

Muss die Arbeit reduziert werden, ist im Gegensatz zum Kurzarbeitsmodell von 2008 sogar die Nullarbeit möglich. Die Nettoersatzrate wurde sozial gestaffelt: das bedeutet, dass ArbeitnehmerInnen abhängig von ihrem Lohn oder Gehalt, 80 bis 90 Prozent davon ausbezahlt bekommen, während sie in Kurzarbeit sind. „Damit wollen wir sicherstellen, dass die Menschen auch in dieser Ausnahmesituation ihre Miete bezahlen und andere Lebenskosten bestreiten können“, sagt der ÖGB-Präsident.

Rasche und unbürokratische Abwicklung

Ziel ist die rasche und unbürokratische Abwicklung der Kurzarbeit in enger Abstimmung der Sozialpartner. Nach der politischen Einigung arbeiten ÖGB, Gewerkschaften und die AK mit Hochdruck daran, technische Details zu klären.

Dem ÖGB geht es darum, den Rettungsschirm auch über Beschäftigte zu spannen, so der ÖGB-Präsident: „Das ist ein erster wichtiger Schritt in dieser Krise, damit wird sichtbar, wie wichtig ein starker Staat und ein starker Sozialstaat sind. Ich appelliere an die Unternehmen, auf dieses Kurzarbeitsprogramm zurückzugreifen und ihre ArbeitnehmerInnen in Beschäftigung zu halten – das sichert Arbeitsplätze und damit die Kaufkraft.“

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in etwa:

  • 90 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 1.700 Euro betrug.
  • 85 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 2.685 Euro betrug.
  • 80 Prozent des bisherigen Nettoentgeltes, wenn das Bruttoentgelt vor Kurzarbeit bis zu 5.370 Euro betrug.
  • Lehrlinge erhalten weiterhin 100 Prozent ihrer bisherigen Lehrlingsentschädigung (Lehrlingsentgelt).

Der Arbeitgeber hat also je nach Höhe des Brutto-Entgelts vor Kurzarbeit seinen ArbeitnehmerInnen ein reduziertes Entgelt zu bezahlen. Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber dafür gemäß festgelegten Pauschalsätzen die Kosten für die Ausfallstunden.