Das vorgeschlagene Abkommen, an dem fast ein Jahrzehnt gearbeitet wurde, soll kritische Lücken bei internationalen Menschenrechtsnormen schließen und die Straffreiheit von Unternehmen begrenzen. Obwohl ein solches Abkommen dringend notwendig ist, sind die Fortschritte bisher enttäuschend langsam gewesen. Mit einem im Juli 2023 veröffentlichten aktualisierten Entwurf konnte in den wichtigsten Punkten nur ein begrenzter Konsens erzielt werden, und die jüngsten Gespräche im Rahmen der 10. Verhandlungsrunde sollten eigentlich bereits im Oktober beginnen.
In einem gemeinsamen Schreiben mit GUFs und zivilgesellschaftlichen Organisationen, die an dem Prozess beteiligt sind, hat der IGB das Fehlen vorheriger Konsultation bezüglich des Aufschubs kritisiert und mehr Inklusion und Klarheit gefordert.
"Die Gewerkschaftsbewegung fordert einen transparenten Prozess, der eine uneingeschränkte Beteiligung ermöglicht. Wir können uns keine weiteren Verzögerungen leisten, sondern brauchen jetzt ein Abkommen, das den Beschäftigten Gerechtigkeit verschafft und die Unternehmen zur Rechenschaft zieht." IGB-Generalsekretär Luc Triangle
"Die internationalen Gewerkschaftsorganisationen begrüßen die Antwort des Vorsitzenden des Prozesses auf unsere Bedenken und sind entschlossen, die Bemühungen um Fortschritte zu unterstützen. Wir begrüßen die jüngsten Initiativen, einschließlich zusätzlicher Mittel für die Ausarbeitung des Abkommens und thematischer Zwischentreffen mit Unterstützung unabhängiger Rechtssachverständiger.
Kurz gesagt, wir sind voll engagiert und bereit, für das Abkommen zu sorgen, das die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdienen.”
Zu den Gewerkschaftsprioritäten gehören:
- Breites Spektrum: Einbeziehung aller international anerkannten Menschenrechte, einschließlich grundlegender Arbeitnehmerrechte.
- Reichweite: Einbeziehung aller Unternehmen, ungeachtet ihrer Größe oder Branche.
- Extraterritoriale Regulierung: Zugang zur Justiz für Opfer von Menschenrechtsverletzungen seitens transnationaler Unternehmen.
- Sorgfaltspflicht für Menschenrechte: Verbindliche Richtlinien und Verfahren für Unternehmen.
- Unternehmerische Rechenschaftspflicht: Klare Verpflichtungen für Unternehmen im Rahmen der Menschenrechtsnormen.
- Internationale Inkraftsetzung: Ein robuster globaler Überwachungs- und Inkraftsetzungsmechanismus.
“Millionen Arbeitskräfte entlang von Lieferketten zählen auf ein Abkommen, das dem derzeitigen Ungleichgewicht zwischen priorisierten Unternehmensinteressen und Menschenrechten ein Ende setzt. Die internationale Gewerkschaftsbewegung fordert ein möglichst strenges Abkommen, um Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Wir brauchen jetzt ein verbindliches Abkommen", so Luc Triangle.
Mehr zum Thema findet sich in Luc Triangles Artikel für das Business and Human Rights Centre.