Der IGB hat eng mit der Palästinensischen Autonomiehörde zusammengearbeitet, um diesen wichtigen Punkt auf die Tagesordnung des ILO-Verwaltungsrates zu setzen.
Durch diese Änderung werden zwar viele Rechte und Privilegien Palästinas im Rahmen der Tagungen und Aktivitäten der ILO bestätigt, aber eine Vollmitgliedschaft ergibt sich daraus nicht.
Dieser Beschluss folgt auf die jüngste Resolution ES-10/23 der Generalversammlung der Vereinten Nationen, in der die Berechtigung Palästinas zur UN-Mitgliedschaft anerkannt wird und die UN-Organisationen aufgefordert werden, eine ähnliche Anerkennung auszusprechen. Palästina ist damit noch kein formelles ILO-Mitglied, da der UN-Sicherheitsrat eine Resolution bezüglich der Empfehlung seiner Aufnahme nicht angenommen hat.
“Diese Anerkennung seitens der ILO ist ein wichtiger Schritt in Richtung auf eine breitere internationale Anerkennung eines eigenen palästinensischen Staates. Sie ist ein Zeichen der Hoffnung und eine deutliche Geste der Solidarität mit dem palästinensischen Volk, dessen Menschen- und Arbeitnehmerrechte nach wie vor massiv angegriffen werden”, erklärt IGB-Generalsekretär Luc Triangle.
“Wir fordern alle Regierungen auf, sich den 146 Ländern anzuschließen, die Palästina bereits als Staat anerkannt haben. Die internationale Gewerkschaftsbewegung setzt sich weiterhin dafür ein, dass Palästina als vollwertiges und gleichberechtigtes Mitglied der internationalen Gemeinschaft anerkannt wird.
Dieser Schritt der ILO ist ein wichtiges politisches Signal für die wachsende internationale Anerkennung des Staates Palästina, die ein unerlässlicher Schritt auf dem Weg zu nachhaltigem Frieden mit zwei lebensfähigen Staaten ist, die Seite an Seite in gemeinsamer Sicherheit leben”, so Luc Triangle.