IGB unterstützt Klimagerechtigkeit bei Anhörungen des Internationalen Gerichtshofs

Nur eine Woche nach Beendigung der COP29 in Aserbaidschan verfolgt der IGB mit Aufmerksamkeit die Beratungen beim Internationalen Gerichtshof (IGH) zur Klärung der völkerrechtlichen Verantwortung von Staaten für den Klimaschutz.

Credit: KOEN VAN WEEL AFP

Die Anhörungen gehen auf ein Gesuch der UN-Generalversammlung vom 29. März 2023 zurück.

Der IGB hat in Zusammenarbeit mit der Internationalen Transportarbeiter-Föderation (ITF) mit einer schriftlichen Erklärung zu diesen historischen Anhörungen beigetragen. In der Erklärung wird die Bedeutung der im internationalen Arbeitsrecht verankerten Konzepte eines gerechten Übergangs und menschenwürdiger Arbeit mit Blick auf klimabezogene Verpflichtungen von Staaten hervorgehoben.

IGB-Generalsekretär Luc Triangle: “Der Klimawandel ist nicht nur eine ökologische Herausforderung, sondern auch für eine tiefgreifende soziale und wirtschaftliche Krise verantwortlich. Ein gerechter Übergang, der menschenwürdige Arbeit und Fairness gewährleistet, muss im Mittelpunkt internationaler Klimaverpflichtungen stehen. Dies ist eine Chance, um arbeitende Menschen und Gemeinschaften an die Spitze von Klimalösungen zu stellen.”

Die öffentlichen Anhörungen finden vom 2. bis 13. Dezember 2024 statt. Mit einer Stellungnahme des IGH wird im Jahr 2025 gerechnet. Das Ergebnis dürfte die künftige Auslegung staatlicher Verantwortung durch nationale und regionale Gerichte sowie die Klärung aktueller und künftiger klimabezogener Fälle beeinflussen und als Richtschnur für globale Klimastrategien dienen.