Auf die Bitte der IGB-Sonderkommission hin veröffentlicht der IGB die nachstehende Erklärung im Namen der Kommissionsvorsitzenden Eva Nordmark:
“Nach mehrwöchigen Vorbereitungen und Sondierungen hat die IGB-Sonderkommission am 7. Februar ihre erste formelle Sitzung abgehalten. Bei dieser Sitzung haben wir den Umfang unseres Auftrages im Einklang mit dem festgelegten Aufgabenbereich erörtert, erste Berichte gehört und den Ablauf unserer Arbeit für die kommenden Wochen geplant.
Die Kommission ist bereits mit der Gewerkschaftsvertretung des IGB-Personals und mit allen anwesenden Personalmitgliedern zusammengetroffen, um sie über das Verfahren zu unterrichten und ihnen unser Engagement für sie und ihre Arbeit zuzusichern.
Das Prüfungssekretariat hat uns mitgeteilt, dass ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen ausgewählt wurde, das sämtliche Voraussetzungen nach belgischem Recht erfüllt und in der Lage ist, alle erforderlichen Untersuchungen durchzuführen. Wir sehen seinem Bericht mit Interesse entgegen und werden ihn bei der abschließenden Formulierung unseres eigenen Berichtes, der dem Vorstand am 11. März vorgelegt werden soll, berücksichtigen.
Angesichts der bisherigen großzügigen Zusammenarbeit mit externen Sachverständigen, Mitgliedsorganisationen und innerhalb des IGB sind wir zuversichtlich, dass wir dieses Verfahren mit größtmöglicher Unabhängigkeit und Integrität durchführen können. Es ist entscheidend, dass uns das gelingt, weil der Korruptionsvorwurf eine Gefahr für die grundlegenden Werte der Gewerkschaftsbewegung darstellt: Demokratie Gerechtigkeit und Solidarität.
Nähere Informationen sind der detaillierten Zusammensetzung der Sonderkommission und dem Aufgabenbereich zu entnehmen, von dem wir uns bei unserer Arbeit leiten lassen werden.”