L’intégration économique des femmes

Ein Fokus der IGB-Agenda liegt auf der uneingeschränkten und gleichberechtigten wirtschaftlichen Teilhabe von Frauen sowie auf Frauen in Führungspositionen überall. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen beträgt weniger als 50 Prozent, und die von Frauen verrichteten unbezahlten Pflege- und Betreuungstätigkeiten machen mittlerweile neun Prozent des weltweiten BIP aus. Es kommt nach wie vor zu beruflicher Segregation und der Unterbewertung der Tätigkeiten, die Frauen verrichten, mit geschlechtsspezifischen Unterschieden bei der Bezahlung und bei der Altersversorgung als Folge.

Investitionen im Pflegebereich sind eine Priorität, wenn wir die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen und ihren Zugang zu guter Arbeit verbessern wollen. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle beträgt weltweit immer noch 23 Prozent, und der Schlüssel zur Beendigung dieser Diskriminierung sind nach wie vor Investitionen in hochwertige öffentliche Dienstleistungen und Sozialschutz, die Förderung gleicher Bezahlung für gleichwertige Arbeit sowie die Einführung existenzsichernder Mindestlöhne mit stärkeren Tarifverhandlungen.

Im Durchschnitt verfügen Frauen weiterhin über lediglich drei Viertel der rechtlichen Absicherung, von der Männer während ihres Arbeitslebens profitieren, und nur sechs Länder gewähren gleiche Rechte und Schutzmaßnahmen. Die Diskriminierung reicht von bestimmten Tätigkeitsverboten bis hin zu ungleicher Bezahlung oder fehlendem Schutz vor sexueller Belästigung und betrifft u.a. das Familienrecht, Eigentumsrechte und andere Freiheiten oder Ansprüche.

Der IGB ist der Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt in der Arbeitswelt verpflichtet. Dies ist ein Organisierungsfokus für Frauen, um Gerechtigkeit in Gesetz und betrieblicher Praxis zu erreichen.