IGB: "Kafala weiterhin allgegenwärtig in Katar", und sei es auch unter neuem Namen

"Trotz der heute angekündigten kosmetischen Arbeitsrechtsreformen wird es auch weiterhin moderne Sklaverei in Katar geben.

Die Änderungen zielen darauf ab, es den Arbeitgebern zu erleichtern, Gastarbeiter zu beschäftigen, aber es wird in keiner Weise auf die zahlreichen Verletzungen internationaler Arbeitsnormen eingegangen, die die Internationale Arbeitsorganisation im März festgestellt hat.

Die Ankündigung kam von Beamten und Militärangehörigen. Minister der Regierung waren nicht zugegen, und es gibt keinerlei Garantien für die Beschäftigten in Katar.
Es wurden keine Details zu dem Zeitrahmen oder Verfahren für die Reformen genannt.
An Katars berüchtigten Ausreisevisa wird sich nichts ändern, nur dass jetzt das Innenministerium entscheidet, wer das Land verlassen kann. Es gibt keinerlei Hinweis auf das Schicksal der Beschäftigten von staatlichen Einrichtungen, die gegen ihren Willen in Katar festgehalten werden.

Es gibt keine Vereinigungsfreiheit, keinen Mindestlohn und kein wirksames System für die Gewährleistung, dass die Arbeitsnormen eingehalten werden. Keins der Gesetze scheint für Hausangestellte zu gelten.

Es wurden keinerlei Maßnahmen angekündigt, um zu verhindern, dass auch weiterhin ausländische Arbeitskräfte in dem Land ums Leben kommen oder verletzt werden.
Die Freizügigkeit der Beschäftigten sollte stets respektiert werden. Aber auch wenn künftig keine ‘Einverständniserklärung’ für das Verlassen des Landes mehr benötigt wird, so ist es nach wie vor der Arbeitgeber, der über den Vertrag und den Lohn bestimmt, und die Beschäftigten können keiner Gewerkschaft beitreten und über ihre Arbeitsbedingungen verhandeln.

All diese Gesetze machen es leichter für die Arbeitgeber, die Beschäftigten einzustellen, die für die zahlreichen Infrastrukturprogramme anlässlich der Fußball-WM benötigt werden.

Die Regierung hat heute offenbar erklärt, sie teile die Ansicht, dass Wanderarbeitskräften eine gewerkschaftliche Organisierung gestattet sein sollte. Wenn das stimmt, dann sollte sie endlich zu Gesprächen mit dem IGB bereit sein."

Sharan Burrow, Generalsekretärin, IGB