Zahir Belounis erhält Ausreisevisum und darf Katar verlassen

Der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) und die internationale Profifußballer-Gewerkschaft FIFPro sind hoch erfreut über die Nachricht, dass der Albtraum für Zahir Belounis bald ein Ende haben wird.

Nachdem er am Mittwoch (27. November) sein Ausreisevisum erhalten hat, kann der französisch-algerische Fußballer Katar endlich verlassen.

Zahir Belounis plant, bereits am Donnerstag (28. November) von Doha nach Paris zu fliegen.

Zwei Jahre lang hatte der französisch-algerische Fußballprofi in Katar festgesessen. Das restriktive Bürgensystem "Kafala" lässt nicht zu, dass ausländische Arbeitskräfte das Land ohne die Genehmigung ihres Arbeitgebers verlassen.

"Eine schreiende Ungerechtigkeit für Zahir und seine Familie wird nun in Kürze endlich ein Ende haben. Dieser Mann und seine Familie haben der Welt vor Augen geführt, mit welchen Bedingungen die 1,3 Millionen Wanderarbeitskräfte in Katar konfrontiert sind", erklärte Sharan Burrow, die Generalsekretärin des IGB.

"Die Qualen, die Zahir und seine Familie aufgrund schlechter Gesetze erleiden mussten, die den Beschäftigten keinerlei Rechte zugestehen, dürfen sich niemals wiederholen.

Leider gibt es auch heute noch zahlreiche Arbeitskräfte in Katar, die nicht gehört werden. Die katarische Regierung sollte Gesetzesreformen durchführen und die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation einhalten", so Sharan Burrow.

In einer Erklärung der FIFPro heißt es:

"Als repräsentative Organisation der Profifußballer in aller Welt wird die FIFPro in Kürze ein lange verschollenes Familienmitglied wieder in ihren Reihen begrüßen können.

Die internationale Fußballer-Gewerkschaft möchte auch all denjenigen danken, die sich gemeinsam mit der FIFPro um ein glückliches Ende für Zahir und seine Familie bemüht haben."

Der IGB und die FIFPro reisen am Donnerstag (28. November) zu einem viertägigen Besuch nach Katar, um die örtlichen Behörden dazu zu veranlassen, künftiges Leid für diejenigen zu verhindern, die unter den im Rahmen des Kafala-Bürgensystems geltenden Arbeitsbedingungen machtlos sind.