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Kinderarbeit/Zwangsarbeit

Zwangsarbeit ist jede Form von Arbeit oder Dienstleistung, die gegen den Willen einer Person unter Androhung von Strafe erbracht werden. Sie kommt zunehmend in der Privatwirtschaft in beschäftigungslosen und unter regulierten Sektoren wie der Bauwirtschaft, der Land- und Fischereiwirtschaft, der Hausarbeit, im Bergbau und in der Prostitution vor. Über 12,3 Mio. Menschen arbeiten heute in Zwangsarbeit, fast alle Länder sind hiervon betroffen. Menschenhandel, Schuldknechtschaft und Zwangsarbeit im Gefängnis sind Beispiele für Formen von moderner Zwangsarbeit. (...)

Gewerkschaften in den meisten Ländern setzen sich für “Menschenwürdige Arbeit für alle” ein. Wenn wir dies ernst nehmen, können wir nicht zulassen, dass Zwangsarbeit weiter auf dem Vormarsch ist. Der IGB führt daher eine Globale Gewerkschaftsallianz zur Bekämpfung von Zwangsarbeit und Menschenhandel an, um das geographische und institutionelle Engagement und die Kooperation zur Abschaffung von Zwangsarbeit und Menschenhandel zu stärken.

Mit Kinderarbeit ist die Arbeit von Kindern unter 18 Jahren gemeint, die geistig, körperlich, sozial und/oder moralisch gefährlich oder schädlich ist, und die ihren Schulbesuch behindert. Zwangsarbeit und Kinderarbeit sind eng miteinander verbunden. Sie kommen in denselben geographischen Regionen und denselben Branchen vor und werden hauptsächlich verursacht durch Armut und Diskriminierung. Bis zu 50 % aller Menschen in Zwangsarbeit sind Kinder. Kinderzwangsarbeit ist laut der IAO-Übereinkunft 182 eine der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Ein arbeitendes Kind ist nicht unbedingt ein Zwangsarbeiter. Solange das Kind freiwillig und ohne Androhung von Strafe oder Zwang arbeitet, besteht der Schaden nur in der Tatsache der Kinderarbeit, nicht jedoch der Zwangsarbeit.

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